Nach einem Arbeitsunfall mit einer behandlungsbedürftigen Verletzung sollten Arbeitnehmer stets einen sogenannten Durchgangsarzt (D-Arzt, Unfallarzt) aufsuchen.
Der Durchgangsarzt wird aufgrund seiner Qualifikation von den Berufsgenossenschaften zur Behandlung von Unfallverletzungen bestellt. Er verfügt über eine umfassende unfallmedizinische Ausbildung sowie über besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Behandlung und Begutachtung von unfallverletzten Personen. Durch den Durchgangsarzt wird eine bestmögliche Behandlung gewährleistet.