
Rezepte und Bescheinigungen
Folgerezepte, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Heilmittelverordnungen – einfach telefonisch oder per E-Mail anfordern.
So fordern Sie Rezepte oder Bescheinigungen an
Bestehende Patientinnen und Patienten unserer Praxis können Folgerezepte für die Dauermedikation, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Heilmittelverordnungen (Physiotherapie, Ergotherapie u. a.) telefonisch oder per E-Mail bei uns anfragen. Bitte beachten Sie eine Bearbeitungszeit von 2 bis 3 Werktagen. Die Abholung erfolgt persönlich in der Praxis.
Telefonisch
Rufen Sie uns während der Sprechzeiten an. Bitte halten Sie Ihre Versicherungskarte und den Namen des Medikaments bereit.
0611-949 188 50Per E-Mail
Schreiben Sie uns mit Betreff „Rezept-Anfrage". Bitte geben Sie Ihren vollständigen Namen, Ihr Geburtsdatum und das gewünschte Medikament an.
info@chirurgie-in-wiesbaden.deWichtige Hinweise
- Folgerezepte nur für bereits in unserer Praxis verordnete Dauermedikation.
- Erstverordnungen erfordern einen persönlichen Termin.
- Heilmittelverordnungen werden nach ärztlicher Prüfung ausgestellt.
- Bitte planen Sie 2–3 Werktage Vorlauf ein.
- Abholung in der Praxis zu den regulären Öffnungszeiten.
